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Empfehlung …
Umlegbar sind Stromkosten für die Beleuchtung von Treppenhaus, Gemeinschaftsräumen und Außenbereich (also Eingang, Flur, Treppen, Keller, Bodenräume und Waschküche).
Sollte die Nutzung der Waschmaschine gesondert bezahlt werden, etwa durch Chipeinwurf, fallen diese Stromkosten nicht mehr unter den Allgemeinstrom.
Hinweis zur Wachküche:
Die Allgemeinstromkosten müssen auch die Mieter tragen, die die Maschine nicht nutzen!
Svenna
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