Mietrecht Forum

Mietrecht Forum - Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Mietpfandrecht, Kündigung, Mietvertrag etc.
Jetzt Rechtsfrage stellen
  • Ankündigung: Vorsicht Abzocke (Führerscheine, Ausweise)
    !!!! VORSICHT ABZOCKE per privater Nachrichten bei Führerscheinen, Ausweisen usw. !!!!
  • Ankündigung: Forenregeln von JuraForum.de - Bitte beachten!
  • U
    Antworten
    4
    Aufrufe
    129
    unternehmergeist
    U
    S
    Antworten
    2
    Aufrufe
    112
    C
    K
    Antworten
    3
    Aufrufe
    122
    O
    D
    Antworten
    11
    Aufrufe
    267
    C
    H
    Antworten
    21
    Aufrufe
    264
    hugenotte
    H
    M
    Antworten
    36
    Aufrufe
    1K
    M
    K
    Antworten
    74
    Aufrufe
    1K
    Spezi–3
    S
    C
    Antworten
    3
    Aufrufe
    151
    H
    M
    Antworten
    4
    Aufrufe
    172
    DerHansWurst
    D
    M
    Antworten
    3
    Aufrufe
    124
    C
    I
    Antworten
    7
    Aufrufe
    174
    O
    T
    Antworten
    6
    Aufrufe
    198
    Trondtheim
    T
    M
    Antworten
    8
    Aufrufe
    270
    Super Bleifrei
    S
    H
    Antworten
    42
    Aufrufe
    613
    H
    M
    Antworten
    10
    Aufrufe
    174
    Spezi–3
    S
    O
    Antworten
    1
    Aufrufe
    148
    C
    M
    Antworten
    13
    Aufrufe
    254
    Betakarotin
    B
    F
    Antworten
    15
    Aufrufe
    355
    H
    D
    Antworten
    11
    Aufrufe
    236
    quiddje
    Q
    A
    Antworten
    7
    Aufrufe
    271
    H
    W
    Antworten
    8
    Aufrufe
    258
    Jetzt kommt Kurt
    J
    Z
    Antworten
    11
    Aufrufe
    338
    Zanderangler1
    Z
    L
    Antworten
    50
    Aufrufe
    754
    Silke1970
    S
    Jetzt Rechtsfrage stellen

    Über das Mietrecht Forum

    Das Mietrecht ist in den Paragraphen §§ 535 ff im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden. Vor kurzem wurde es neu geregelt. Die Grundlage eines jeden Mietverhältnisses ist der Mietvertrag. Er ist formfrei. Jedoch wird er in der Regel schriftlich festgehalten. Hierzu gibt es allgemeine Vorlagen oder im Einzelfall speziell gestaltete Muster-Mieveträge. Welche Inhalte für den Mietvertrag erforderlich sind, ist im BGB geregelt. Zwingend notwendig ist das Festhalten der Mietparteien sowie des Mietpreises. Während ein Mietvertrag im Normalfall unbefristet abgeschlossen wird, gibt es noch die Möglichkeit eines befristeten Vertrages, eines Staffelmietvertrages oder eines Indexmietvertrages. Der normale Mietvertrag kann von beiden Seiten per Kündigung beendet werden. Während der Mieter die Kündigung auch ohne konkrete Gründe aussprechen kann, muss der Vermieter gute Gründe aufführen. Diese sind schriftlich in der Kündigung festzuhalten. Sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter werden im Mietvertrag die Rechte und Pflichten festgesetzt. Was nicht direkt im Vertrag festgehalten wird, wird von den gesetzlichen Richtlinien ergänzt.

    Die Nebenkosten sind ebenfalls Bestandteil eines Mietvertrages. Nach Möglichkeiten sollten sie bereits vollständig aufgeführt sein. So kann es zu keinen unangenehmen Überraschungen für den Mieter kommen. Andererseits kann sich der Vermieter direkt auf diese Angaben beziehen. Gerade in Hinblick auf die Nebenkosten kommt es zu zahlreichen Missverständnissen, denn viele Vermieter wissen oft nicht, welche Kosten tatsächlich auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Dies sollte grundsätzlich im Vorwege gut recherchiert werden. Ebenso sollten die Fristen der Inrechnungstellung der Nebenkosten beachtet werden. Selbiges gilt für die Zahlung dergleichen. Die Heizkosten gehören nicht zu den Nebenkosten und werden als dritte Position separat belastet.

    Da das Mietrecht für Mieter und Vermieter ein wenig anders gestaltet ist, ist es für den Laien zumeist undurchsichtig. Rechtsanwälte für Mietrecht sind zwar bestens ausgebildet und stets auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung. Jedoch ist es auch für sie manchmal unablässig, sich mit Kollegen auszutauschen. Dies geht am einfachsten im Forum für Mietrecht. Dort werden abstrakte und allgemeine Fragestellungen anonym diskutiert. Selbstverständlich ist das Mietrecht Forum auch eine sehr gute Plattform für Mieter und Vermieter, um ihren Horizont in puncto Mietrecht zu erweitern und eigene Erfahrungen einzubringen.