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Schönheitsreparaturen sind ein rotes Tuch für sehr viele Mieter. Bevor Sie jedoch vor den Forderungen Ihres Vermieters kapitulieren, schauen Sie sich Ihren Mietvertrag genau an, was dort vereinbart wurde. Teilweise wimmelt es nämlich unter Umständen vor unwirksamen Klauseln. Automatisch muss kein Mieter beim Auszug die Wohnung renovieren.
Info dazu vom DMB: Nach dem Gesetz sind Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters.
Unter Schönheitsreparaturen oder Renovierung versteht man alles, was sich beim normalen Wohnen im Laufe der Zeit abgenutzt hat und in der Regel mit Farbe, Tapete und etwas Gips erneuert werden kann. Dazu zählen auch: Tapezieren von Wänden und Decken, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Heizkörper, einschließlich der Heizungsrohre, Streichen der Türen innerhalb der Wohnung, Streichen der Fenster von innen und Streichen der Wohnungstür von innen.
Svenna
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